Ein Ausritt bei schönem Wetter ist für viele Reiter ein echtes Highlight. Doch wenn das Pferd unterwegs äppelt, stellt sich die Frage: Muss der Pferdemist entfernt werden? Und wer ist dafür verantwortlich?
Rechtliche Lage – was sagt das Gesetz?
Laut § 32 der Straßenverkehrsordnung gilt: Verschmutzungen auf öffentlichen Straßen sind verboten und – wenn zumutbar – zu beseitigen. Das betrifft nicht nur die Straße selbst, sondern auch Rand- und Grünstreifen. Besonders tierische Hinterlassenschaften wie Pferdeäpfel können bei Nässe zur Gefahr werden, da sie rutschig sind und den Verkehr beeinträchtigen können.
Die Regelung gilt für alle öffentlichen Wege, also auch für asphaltierte Rad- und Spazierwege. Wer hier Pferdekot liegen lässt, riskiert eine Ordnungswidrigkeit – und das kann teuer werden.

Wann muss der Mist entfernt werden?
Die Beseitigung muss nicht sofort, aber unverzüglich erfolgen. Heißt: Du darfst erst zum Stall zurückreiten, um einen Mistboy oder eine Tüte zu holen – solltest dann aber zügig wieder zur Stelle zurückkehren.
Privatwege, Feld- und Waldwege – was gilt dort?
Auf Privatwegen kann der Eigentümer verlangen, dass der Pferdemist entfernt wird, und gegebenenfalls Schadenersatz fordern. Auf Feld- und Waldwegen ist die Rechtslage nicht einheitlich – hier zählt vor allem gegenseitige Rücksichtnahme. Oft genügt es, die Äppel kurz zur Seite zu schieben, um niemanden zu behindern.
In manchen Bundesländern, wie Baden-Württemberg, gilt laut Landesnaturschutzgesetz sogar: Auch Pferdemist gilt als Abfall und muss in der Natur entfernt werden.
Fazit
Auch wenn Pferdeäpfel ein natürlicher „Abfall“ sind – auf öffentlichen Straßen haben sie nichts zu suchen. Wer Rücksicht nimmt und sich an die Regeln hält, verhindert Ärger, Unfälle und mögliche Bußgelder. Ein kurzer Abstieg für einen sauberen Weg – das sollte für jeden Reiter selbstverständlich sein. 🐴✔️
Eure Nathalie
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