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Online Petition: Therapiefreiheit für Tiere erhalten Tierarzneimittelgesetz überarbeiten

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Online Petition: Therapiefreiheit für Tiere erhalten Tierarzneimittelgesetz überarbeiten

Nehmen Sie sich 5 Minuten Zeit und leisten Sie einen aktiven Beitrag, dass alternative natürliche Behandlungsmethoden auch weiterhin bei unseren Tieren angewendet werden dürfen.
Eigentlich sollte das neue Tierarzneimittelgesetz (TAMG), das am 28. Januar 2022 in Kraft treten soll, etwas Gutes sein. Es sollte die Antibiotikabehandlung von Tieren verringern (u.a. wegen Resistenzen und im Sinne einer Lebensmittelsicherheit und Gesundheitsschutz des Menschen), welches das Hauptziel der EU-Verordnung 2019/6 ist. Alternativ könnten dafür zum Beispiel homöopathische Mittel eingesetzt werden, die nach der neuen Bio-Verordnung, sogar zu den First-Line Medikamenten zählen.


Praktisch geht dieser Schuss allerdings nach hinten los. Es droht ein Anwendungsverbot von rezeptfrei erhältlichen Humanarzneimitten für HaustierhalterInnen, sofern diese nicht von einem/einer Tierärztin verschrieben wurden.


Dieses Gesetz betrifft zum einen TierheilpraktikerInnen, ErnährungsberaterInnen und andere tiermedizinisch geschulte Personen, die apothekenpflichtige, aber nicht verschreibungspflichtige Humanarzneimittel nicht mehr anwenden dürfen. Damit sind z.B. phytotherapeutische, anthroposophische oder homöopathische Mittel sowie Schüsslersalze, Blutegel oder Eigenbluttherapie gemeint. Am stärksten trifft es aber wohl die Homöopathie. Da die meisten dieser Mittel aus Kostengründen nur für Menschen zugelassen sind, bleiben fast keine Mittel mehr übrig, die beim Tier angewendet werden können. Ausnahme bilden z.B. homöopathische Komplexmittel, die für Tiere zugelassen sind, aber widerum nicht der klassischen Homöopathie entsprechen.


Gemäß § 50 TAMG dürfen nur noch Präparate vom Tierhalter oder Tierheilpraktiker verwendet werden, die explizit für Tiere und die jeweilige Tierart, die behandelt wird zugelassen sind und diese dürfen nur entsprechend dem Beipackzettel angewendet werden.


Wer rezeptfrei erhältliche Humanarzneimittel, die nicht folglich deklariert sind und entsprechend Beipackzettel anwendet, riskiert ein Bußgeld bis zu 30.000 Euro in einem Ordnungswidrigkeitsverfahren, ein eventuelles Berufsverbot und die Haftpflichtversicherung zu verlieren. Auch das bloße Empfehlen wäre schon eine Ordnungswidrigkeit.
Die Einschränkung von Mitteln nur auf Präparate, die nur für Tiere zugelassen sind (ad us vet.) und weitere Beschränkung auf einzelne Tierarten, gleicht quasi einem Berufsverbot, denn es brechen so viele Mittel weg, dass der Tierhalter/Therapeut kaum noch handeln kann.


Auch Tierärzte sind betroffen, denn Medikamente dürfen nicht mehr ohne Weiteres aus dem Ausland eingeführt werden. Braucht ein exotisches Tier wie zum Beispiel ein Elefant, ein Tiger oder eine Schlange ein Schmerzmittel, dass es in Deutschland nicht gibt, wird es schwierig, dies zu beschaffen.
Betroffen ist aber auch jeder Tierhalter selbst, der seinem Tier gern etwas Gutes tun will und ihn ab und zu alternativmedizinisch unterstützt. Das muss sich jeder klar machen.
Was können wir nun tun?


Es gibt eine Petition vom Bundesverband klassischer Tierhomöopathen Deutschlands e.V. (BkTD), die Sie hier finden können:
https://www.openpetition.de/petition/online/therapiefreiheit-fuer-tiere-erhalten-tierarzneimittelgesetz-ueberarbeiten

 

 


Noch eine wichtige Information:
Reico-Naturkraftprodukte und Reico-Ergänzungsfuttermittel sind von der Futtermittelbehörde als Futtermittel/Nahrungsergänzungsmittel zugelassen und wird es auch weiterhin geben und sie dürfen verfüttert werden.


Herzliche Grüße

Ihr Liebefuettern.de-Team 

Ronny Rißmann-Wieland


P.S: Hintergrundinformationen wurden aus verschiedenen Quellen gesammelt, unter anderem aus der angehängten Pressemitteilung, dem verlinkten Artikel https://www.vkhd.de/vkhd-blog/item/854-das-tierarzneimittelgesetz-tamg-und-die-tierhomoeopathie und aus dem Online-Seminar über das TAMG beim Institut Sarah Mergen.

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